Änderung beim Faxin Service

Die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation) hat vor einiger Zeit beschlossen, dass jeder in Deutschland Ansässige nur noch eine Telefonnummer mit einer Vorwahl seines Wohnortes oder Geschäftssitzes haben darf.

Da ein Faxservice für den Faxempfang aber immer eine Faxnummer am Standort des Faxservers benötigen, hat die Bundesnetzagentur diesen Service verboten - wohlgemerkt, ohne das brauchbare Alternativen zur Verfügung standen (ausser Sonderrufnummern mit geringerer Erreichbarkeit und überhöhten Kosten). Viele Faxservice haben daraufhin ihre Pforten geschlossen oder werden diese schliessen und den Empfang von Faxen ganz einstellen oder auf einige grosse Städte beschränken.

Wir wollten dies jedoch nicht so ohne weiteres hinnehmen und haben nach einer alternativen Lösung gesucht und wir haben auch eine Lösung gefunden gegen die die Bundesnetzagentur keine Einwendungen hat:

Wir bietet daher ab sofort in Deutschland einen Büroservice an. Dieser Büroservice bietet Ihnen ganau das an, was ca. 10.000 andere Büroservice in Deutschland auch anbieten, nur günstiger, besser und mehr auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:
Eine Adresse für den Empfang Ihrer Post, eine Faxnummer für den Empfang Ihrer Faxe und einen Telefonservice für den Empfang Ihrer Telefongespräche.

Ob Sie nun alle diese Service nutzen oder z.B. nur den Post- oder Faxservice bleibt natürlich Ihnen überlassen.

In Karlsruhe wurde für diesen speziellen Service eine Niederlassung von AbacusOffice eingerichtet und so bietet sich dies als Standort für diese Dienstleistungen an. Zwischen Abacus Computer Servcies und der Firma AbacusOffice wurde eine sehr enge Zusammenarbeit zu Ihren Gunsten vereinbart:
Wir haben identische Geschäftsbedingungen, die gleichen strengen Datenschutzbestimnmungen, einen gemeinsamen Support und sogar ein gemeinsames Kundenportal in dem Sie alle Ihre Daten von

Abacus Computer Services, Inc und AbacusOffice, Inc

einsehen und bearbeiten können.


Das hört sich doch alles gut an!
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es jedoch!
Die Bundesnetzagentur schreibt zum Büroservice wörtlich:
"Ich weise aber darauf hin, dass die Kunden des Büroservices in ihrem Schriftverkehr nach aussen eindeutig klar machen müssen, dass es sich bei der genutzten Nummer um die Nummer des Büroservices in Karlsruhe handelt. Keinesfalls darf eine abgeleitete Zuteilung an Endkunden, diesmal seitens des Büroservice, geschehen. Dies könnte aber schon dann der Fall sein, wenn eine Aussage über den Büroservice als Zuteilungsnehmer der Ortsnetznummer fehlt."

Das bedeutet im Klarttext: Sie müssen immer, wenn Sie unsere Faxnummer auf Schriftstücken oder in anderer Form weitergeben, darauf hinweisen, dass es sich um die Faxnummer eines Büroservices handelt. Die Bundesnetzagentur hat sich leider nicht weiter im Detail dazu geäussert, was sie als ausreichende Aussage über den Büroservice anerkennen würde.

Als Minimum müsste nach unserer Ansicht angegeben werden:
Büroservice Fax: ..... oder Fax Büroservice: ......

Damit wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht um Ihre Faxnummer handelt, sondern um die Faxnumemr eines Büroservices. (Und da spricht Frau Merkel von Bürokratieabbau in Deutschland ! ).
Wir sind allerdings der Meinung, dass diese Forderung der Bundesnetzagentur auf Dauer nicht haltbar ist. Über entsprechende Rechtsgutachten sind wir am verhandeln. Vielleicht hat ja einer unserer Kunden eine gute Rechtsschutzversicherung und ist mit dieser Forderung der Bundesnetzagentur auch nicht einverstanden?
Auf alle Fälle können Sie im Moment nur einen Büroservice bestellen, wenn Sie sich verpflichten, sich an diese Bedingungen zu halten.

Bei einer Weiterleitung Ihrer eigenen Faxnummer auf unseren Faxserver ist diese Regelung nicht gültig, da dann ja nur Ihre Faxnummer veröffentlicht wird und nicht unsere. Dann ist kein Hinweis auf den Büroservice erforderlich.